Der Schritt erfolgt sehr kurzfristig: Erst letzte Woche hatte der Berliner Senat dem Gesetzentwurf zur Änderung des Übernachtungsteuergesetzes final zugestimmt. Dabei beruft er sich darauf, dass es seit der Einführung der Übernachtungsteuer am 1. Januar 2014 mit 5 Prozent der Bemessungsgrundlage keine Änderung gab.
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