Auch Berlin nutzt die Ausweitungsmöglichkeiten der Bettensteuer, die das Bundesverwaltungsgericht vor zwei Jahren beschlossen hat: Ab dem 1. April 2024 ordnet die Hauptstadt die City Tax sowohl für private wie auch für gewerbliche Übernachtungen an. Damit müssen künftig auch Geschäftsreisende die Übernachtungssteuer bezahlen. Touristisch Reisende entrichten diese in Berlin bereits seit dem 1. Januar 2014.
Im Übergang gilt, dass Dienstreisen, die vor dem 1. April 2024 rechtsverbindlich vereinbart wurden, noch nicht betroffen sind. Mit der Neuregelung entfallen unter anderem das Erstattungsverfahren gemäß § 8 des Übernachtungsteuergesetzes (ÜnStG) und die Aufbewahrungsverpflichtung des Beherbergungsbetriebes gemäß § 10 ÜnStG.
Ein Leitfaden zur Übernachtungsteuer in Berlin kann hier heruntergeladen werden.