• Recht

Milieuschutz-Satzungen – ein Werkzeug gegen das „Wohnen auf Zeit“?

Vor ein paar Wochen hieß es in einem Berliner Bezirksamt, dass man mit Mitteln des Milieuschutzes nun systematisch gegen „Wohnen auf Zeit“ vorgehen wird. Welche Chancen birgt dieser Schritt? Der Rechtsanwalt Damian Sternberg von Hogan Lovells hegt in einem Gastbeitrag Zweifel an der Argumentation.

Wie weit ins Wohnen hinein kann die Milieuschutzverordnung tatsächlich reichen? Hier gibt es klare Grenzen, so der Autor. © AdobeStock.com/Casa imágenes

Das Jahr 2025 hatte noch gar nicht richtig begonnen, da ließ das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin am 16. Januar 2025 mit einer Pressemitteilung aufhorchen. Darin erklärte Bezirksstadtrat Florian Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen), man wolle künftig systematisch mit den Mitteln des Milieuschutzes gegen die Vermietung möblierter Apartments „auf Zeit“ vorgehen. Außerdem wolle er bei dem Senat und den übrigen Bezirksämtern anregen, dass sein Vorgehen künftig berlinweit einheitlich gegen die Vermietung von möblierten Apartments für das „Wohnen auf Zeit“ Anwendung finden könne.

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