Mit der Expansion in alle Richtungen müssen die Standards für Serviced Apartments immer wieder angepasst werden. Deshalb erarbeitet und aktualisiert eine Arbeitsgruppe aus Betreibern, Investoren, Bankern, Steuerberatern und Rechtsanwälten seit 2014 einheitliche Definitionen für das Segment des Temporären Wohnens und schafft eine tiefgreifende Systematik für die unterschiedlichen Konzepte aus dem wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Bereich. Das Ziel ist, eine größere Transparenz für Investoren, Entwickler, Betreiber sowie Städte und Gemeinden zu erreichen. Zugleich soll das Temporäre Wohnen im Vergleich zur Angebotsvielfalt der Hotellerie allgemein sichtbarer gemacht werden.
Neueste Weiterentwicklung aus dem Jahr 2018
2018 hat die Fachgruppe Serviced Apartments des Arbeitskreises Hotelimmobilien unter der Initiative und Leitung von Anett Gregorius (Apartmentservice) die bisherige Marktmatrix vereinfacht und trennschärfer gestaltet. Die neue Charta des Temporären Wohnens spiegelt dabei weiterhin das Feld des Temporären Wohnens in der Sandwich-Position zwischen Wohnungsmarkt und klassischer Hotellerie wider und unterscheidet klarer denn je zwischen gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Konzepten.
Neu ist seitdem, dass Serviced Apartments erstmals ausschließlich dem gewerblichen Bereich zugeordnet werden – definiert als möblierte Einheiten, die immer über eine Kochgelegenheit verfügen. Ihre Ausstattung ist auf längere Aufenthalte ausgelegt mit hoteltypischen Services, die je nach Konzept im Umfang variieren und sich im auf Selbstversorgung fokussierten „Serviced Apartmenthaus“, früher „klassisches Apartmenthaus“, oder im service-reichen „Aparthotel“ befinden.
Der wohnwirtschaftliche Bereich wird hier erstmals unterschieden in „Serviced Accommodation“ und „Furnished Accommodation“: Während letzteres mit unbegrenzter Aufenthaltsdauer auch nur teilmöbliert angeboten wird und keine Service-Leistungen beinhaltet, umfasst „Serviced Accomodation“ auch die neuen Living-Konzepte (Corporate Housing, Micro Living, Senior Living etc.) und das Studentische Wohnen. Co-Living-Konzepte finden sich mittlerweile sowohl im Bereich "Serviced Accomodation“ als auch im Bereich "Serviced Apartments" und damit im wohnwirtschaftlichen wie gewerblichen Bereich.
Weniger komplex, für alle Akteure als Arbeitsgrundlage
Insgesamt ist die aktuelle Charta weniger komplex als die Vorgänger-Matrix und orientiert sich in der neuen „Übersicht der Begrifflichkeiten“ mit Basis Deutschland erstmals ausschließlich am Servicegrad und der Aufenthaltsdauer – und nicht mehr an den Apartmentflächen. „Durch den allgemeinen Trend zu Flächeneffizienz sind die Apartmentgrößen kein Kriterium mehr für die Zuordnung zu einem bestimmten Konzept“, erklärt Anett Gregorius von Apartmentservice und verweist auch auf die weiteren Seiten der Charta mit tiefergehenden Erläuterungen und Darstellungen. Mit diesen sind auch Teilaspekte, wie die baurechtliche Einordnung und Baugebietsbegriffe, besser zu verstehen.
Die Charta steht allen Akteuren im Segment, Verbänden, Institutionen und Kommunen frei als Arbeitsgrundlage zur Verfügung. „Wir wollen mit den Städten in den Dialog treten“, betont Anett Gregorius. „Wir wollen ihnen mit der Charta ein Instrument in die Hand geben, mit dem sie unser Segment besser verstehen, erkennen, wie wir heute mit all unseren Differenzierungen verstanden werden sollten und damit Lösungswege für angespannte Wohnungsmärkte bieten – zum Beispiel moderne, lebendige Quartiersprojekte, die auch Serviced Apartments als zeitgemäße Wohnungs- und Hotelalternativen integrieren.“
Mittelfristiges Ziel ist es, dass der Begriff Serviced Apartments in die deutsche Baunutzungsverordnung aufgenommen wird. Zudem soll das Segment mit einheitlichen Begriffsdefinitionen auf europäischer und weltweiter Ebene bekannter werden. Auch in Österreich gibt es inzwischen je eine Adaption.
Die vollständige Charta des Temporären Wohnens für Deutschland kann hier heruntergeladen werden, zudem für Österreich hier.